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BGB § 2084 Auslegung zugunsten der Wirksamkeit

BGB § 2084 Auslegung zugunsten der Wirksamkeit

[ Auszug: Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfol ... ]